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AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG IM FAMILIENRECHT

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein verfahrensrechtliches Instrument zur Beendigung eines Rechtsstreits. Sie erfordert eine ganz besondere Absicht des Rechtsanwalts. Nicht alle Rechtsanwälte begrüßen dieses Vorgehen, da es mit umfangreicher Arbeit verbunden ist und weil es besondere Sachkompetenz erforderlich macht. Der hier tätige Rechtsanwalt arbeitet schließlich dem Notar zu. Ist nur eine Partei nicht gewillt, den Streit außergerichtlich beizulegen, sondern vor Gericht, wird man einseitig den Gang zum Gericht der Gegenseite nicht vermeiden können. Hier ist besondere Taktik angebracht, die Gegenseite zur außergerichtlichen Einigung zu motivieren. Besonders schwierig wird es jedoch, wenn die Gegenseite einen Rechtsanwalt beauftragt hat, der grundsätzlich nicht oder nur sehr selten eigenständig, d.h. ohne Zuhilfenahme des Gerichts, etwas klären will. 

Sind sich die Parteien im Grunde genommen einig, dass sie nicht vor Gericht ziehen wollen, ist Vorsicht bei der Wahl des Rechtsanwalts geboten. Vergleichsweise viele Anwälte trauen sich der außergerichtlichen Einigung noch nicht zu und tragen mit ihrem Verhalten dazu bei, dass die Parteien sich schließlich "doch bekriegen". 

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