
RECHTSGEBIETE
Ehe- und Familienrecht
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Trennung – Scheidung
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Sorgerecht – Umgangsrecht
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Rechte der Kinder
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Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
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Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung
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Unterhalt d. nichtehelichen Mutter/Vaters
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Zugewinn und Gütergemeinschaft einschl. Ehegatteninnengesellschaft sowie vermögensrechtliche Auseinandersetzung
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Ehewohnungszuweisung und Haushaltsaufteilung
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Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung
außergerichtlichen Streitbeilegung
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kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern Instrument zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Zuhilfenahme eines ordentlichen Gerichts
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umfassende Vorbereitung auf einen anstehenden Notartermin, samt Abfassung eines Entwurfs für den Notar
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die außergerichtliche Einigung setzt das Mitwirken BEIDER Parteien voraus. Ist nur eine Partei gewillt, vor Gericht zu ziehen, scheitert die außergerichtliche Einigung
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die außergerichtliche Einigung setzt eine umfassende Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt voraus, auch ist spezielle Sachkompetenz unbedingt erforderlich, da der Rechtsanwalt in enger Verbindung mit dem Notar arbeiten muss.
