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ERBRECHT
Das Erbrechtsmandat ist idR ein umfassendes Mandat, bei dem die ganze Person des Erblassers und seiner Familie sowie des Umfeldes im Fokus stehen. Das Erbrechtmandat geht über die Familie in Familenrecht hinaus. Und genau das ist das Spannende in diesem Rechtsgebiet: man lernt die Menschen kennen und gestaltet mit ihnen zusammen ihr Lebenswerk, wenn die Testamentgestaltung im Raum steht. Geht es um die erbrechtliche Auseinandersetzung bedarf es der besonderen Sensibilität, um die Erbengemeinschaft oder die Parteien nicht zusätzlich (neben der Verarbeitung des Todes eines geliebten Menschen) zu belasten.
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