
PRÜFUNGSASSISTENZ UNIVERSITÄT
Seit 2016 arbeite ich nebenberuflich als Prüfungsassistenz. Zu meinen Auftraggebern zählen nicht nur deutsche Universitäten, sondern auch private Repetitoren, die Studenten auf die Staatsexamina vorbereiten.
Diese Nebentätigkeit war Folge meiner - in jungen Jahren - sehr ausgeprägten Orientierung an der Forschung, sodass die Übung am Klausurschreiben vernachlässigt wurde. Nach neun-jähriger Korrekturerfahrung denke ich, habe ich die sog. "Klausurmethodik" in Rechtswissenschaft entwickeln und verinnerlichen können.
Wenn du Fragen in Bezug auf das Klausurschreiben hast, kannst du mir gerne persönlich anschreiben.
In den Prüfungen ist mir die Vorführung der juristischen Methodik von den Studenten notenentscheidend.
Wer nur auswendig Erlerntes wiedergibt, schafft es in den Klausuren und später wohl auch im echten Job nicht weit. Dies bedeutet nicht, dass man in Jura nichts auswendig zu lernen hat - im Gegenteil.
Wer sehr gut sein will, muss viel wissen.
Das allein reicht jedoch nicht aus. Das Wissen muss richtig, d.h. an richtiger Stelle
und nur soweit erforderlich dargestellt werden.
Was kannst du tun, wenn du durchgefallen bist?
- Remonstration am jeweiligen Lehrstuhl.
Erfahrungsgemäß ist zu empfehlen, dass du dir professionelle Hilfe holst, um eine Remonstrationsschrift zu verfassen. Häufig kommt es vor, dass Studenten in ihrer eigens verfassten Remonstrationsschrift die Prüfungsfehler nicht als Fehler wahrnehmen, sondern als möglichen Lösungsweg, was aber das Missverständnis für die Systematik nochmals in aller Deutlichkeit darstellt. Manche Professoren lassen es auch zu, dass die Note verschlechtert werden kann, wenn der Fehler weiter "vertieft" wird.
- Wenn die Remonstration keinen Erfolg gebracht hat oder im Staatsexamen: Prüfungsanfechtung.
Da es hier um alles geht, wird dringend empfohlen, die Prüfungsanfechtung von einem erfahrenen Prüfungsassistenten vornehmen zu lassen. Nur dieser versteht die Sprache und vor allem das Schweigen des Korrektors.
